Herzlich Willkommen bei KFZ-Wittmann
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Inspektion mit Mobilitätsgarantie

Fahrzeuge, sowie deren technische Ausrüstung erfordern regelmäßige Wartung und Pflege. Wartung und Pflege, welche durch die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebene kilometer- oder zeitabhängige Inspektion abgedeckt ist.
Die jeweiligen Inspektionspunkte/-inhalte sind genau auf das einzelne Fahrzeug und dessen Besonderheiten ausgelegt. Besonderheiten können zum Beispiel bestimmte Wechselintervalle sein. Dies betrifft z.B. das Motoröl, die Bremsflüssigkeit, das Kältemittel der Klimaanlage, den Zahnriemen des Motors, sowie den Mehrrippenriemen zum Antrieb der Anbaukomponenten.

Bei modernen Fahrzeugen muss im Rahmen der Inspektion die elektronische Fehlererfassung ausgelesen werden. Dabei gibt es - abhängig vom Fahrzeug - beispielsweise folgende Möglichkeiten:
Auslesen des Motormanagements (der Steuerung der Gemischaufbereitung), Auslesen von abgasrelevanten Daten, Auslesen von Sicherheits- und Komfortsystemen.(Mehr dazu unter dem Punkt: Diagnose elektronischer Komponenten)
Dies sind nur einige Punkte bzw. Inhalte der Inspektion. Sie machen jedoch deutlich, wie wichtig eine regelmäßige, fachmännische und ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion für jedes Fahrzeug, dessen Besitzer/Fahrer und die weiteren Insassen ist.
Ein Ausschnitt aus weiteren Funktionskontrollen, die im Rahmen der Inspektion durchgeführt werden:

Funktion der Kühlanlage Kontrolle der Lüfterfunktion Kontrolle auf Undichtigkeiten Kontrolle auf ordnungsgemäße Befestigung der Anbauteile Kontrolle der Rad-/Reifenkombination Kontrolle und Funktion der Bremsanlage (Bremswirkung am Bremsenprüfstand) Kontrolle und Funktion der Fahrwerks- und Aufhängungsteile Kontrolle der Betätigungselemente (Schalter, Fensterheber, usw.) Kontrolle und Funktion der Beleuchtungseinrichtung Kontrolle aller Verschleißkomponenten.

Wenn Sie sich bei der Inspektion für unsere KFZ-Werkstatt entscheiden, bieten wir Ihnen zusätzlich zu der Inspektion eine Mobilitätsgarantie und wir können selbstverständlich Ihre Service-Intervallanzeige zurückstellen und das elektronische Serviceheft führen. Die Mobilitätsgarantie gilt für alle von uns ausgeführten Inspektionen.

 

Wichtig! Die Inspektion muss nicht vom Vertragshändler durchgeführt werden. Ihre Neuwagen Garantie erlöscht nicht wenn wir als Meisterwerkstatt der KFZ Innung die Inspektion durchführen, da wir streng nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers arbeiten.

 

Mobilitätsgarantie Was haben Sie davon? Das zeigt Ihnen folgende Übersicht:

Trotz guter Autopflege und Wartung: Eine Panne oder ein Unfall kann jeden treffen. Im Schadensfall helfen wir in Zusammenarbeit mit der ERGO schnell und unbürokratisch.

Die deteilierte Leistungsbeschreibung bekommen Sie in unserer Kfz-Werkstatt.

Grundleistungen bei Panne (inklusive Reifenpanne und Marderbiss) und Unfall an Ihrem Wohnort, im Inland und im europäischen Ausland.

 

Pannen-/Unfallhilfe: Ein Pannenhilfsfahrzeug kommt zur Schadensstelle. ERGO trägt die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bis 103 €.

 

Abschleppen: Lässt sich die Fahrbereitschaft nicht wieder herstellen, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Übernahme der Kosten bis 154 €.

 

Bergen: Wir sorgen für die Bergung ihres Fahrzeugs, wenn es von der Fahrbahn abkommt. Übernahme der Kosten in unbegrenzter Höhe.

 

 

Zusatzhilfe auf Inlandsreisen bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 Kilometer Entfernung von Ihrem Wohnort

 

Weiter- oder Rückfahrt: ERGO ersetzt Ihnen die Kosten (Bahnfahrt 2. Klasse) Für Ihre Heimreise oder für Ihre Weiterfahrt zum Zielort und zurück zur Abholung des Fahrzeugs.

 

Übernachtung:  Wenn das Fahrzeug am Schadenstag nicht wieder fahrbereit ist, ersetzt ERGO Ihre Übernachtungskosten für bis zu drei Tage á 52,- € pro Person/Nacht.

 

Mietwagen: Die Kosten für einen Mietwagen übernimmt ERGO schon ab einer Entfernung von 25 km von Ihrem Wohnort für maximal drei Tage á 52,- €

 

Fahrzeugunterstellung: ERGO trägt die Kosten (bis zu zwei Wochen), wenn Ihr Fahrzeug bis zur Reparatur oder zum Rücktransport untergestellt werden muss.

 

 

 

Zusatzhilfe auf Inlandsreisen und Krankheit ab 50 Kilometer von Ihrem Wohnort

 

Krankenrücktransport: ERGO übernimmt die Kosten, wenn die versicherte PPerson auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug krank oder verletzt wird und zurück zum Wohnsitz transportiert werden muss.

 

Rückholung von Kindern: ERGO trägt die die Kosten für das Abholen und die Rückfahrt von Kindern.

 

Fahrzeugabholung: ERGO holt das Fahrzeug ab, wenn weder der Fahrer noch eine Begleitperson zurückfahren kann.

 

 

 

Zusatzhilfe auf Auslandsreisen*

 

Hilfe im Todesfall: ERGO trägt (in Abstimmung mit den Angehörigen) die Kosten für die Überführung nach Deutschland oder die Bestattung im Ausland.

 

Ersatzteilversand: Können die benötigten Esatzteile im Ausland nicht beschafft werden, organisiert ERGO sie und übernimmt die Versandkosten.

 

Fahrzeugtransport: Fällt das Fahrzeug im Ausland aufgrund einer Panne oder eines Unfalls für mehr als 3 Tage aus, sorgt ERGO für den Rücktransport an den Wohnort und übernimmt die Kosten, höchstens jedoch bis 2.560,-€.

 

Fahrzeugverzollung und Verschrottung:  ERGO hilft Ihnen bei der Organisation und übernimmt die Gebühren, wenn das Fahrzeug nach einem Unfall mit Totalschaden oder einem Diebstahl verzollt oder verschrottet werden muss.

 

Fahrzeugunterstellung: ERGO trägt die Kosten (bis zu zwei Wochen), wenn Ihr Fahrzeug bis zur Reparatur oder zum Rücktransport untergestellt werden muss.

 

*Der versicherungsschutz besteht für Europa und für außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören.

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KFZ-Wittmann
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90762 Fürth

 

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